VERKEHRSRECHT & BUßGELDSACHEN

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Der Führerschein ist weg?

Sie haben ein ähnliches Problem? Dann sind Sie bei uns richtig!

Nach einem Verkehrsunfall beraten wir Sie umfassend und übernehmen die Abwicklung mit Gutachter, Werkstatt, Versicherungen und der gegnerischen Partei. Sollten Sie nicht Unfallverursacher sein, so werden die Kosten für unsere Einschaltung in der Regel umfassend von dem Unfallverursacher übernommen. Mit der Abwicklung des Schadens haben Sie nicht mehr viel zu tun und können sich in Ruhe von dem Schock erholen und die Schadensregulierung abwarten. Sollten Sie verletzt worden sein, so übernehmen wir auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld und beraten Sie umfassend über Ihre Ansprüche und weitere Möglichkeiten.

Aber auch als Unfallverursacher benötigen Sie unsere Hilfe. Wir überprüfen, ob sich bereits aus der sogenannten "Betriebsgefahr" des (der) anderen am Unfall beteiligten Fahrzeug(e)s eine Mitschuld ergibt. In welcher Höhe Sie tatsächlich den Schaden zu tragen haben, wird mit unserer Hilfe ermittelt.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Sind Sie rechtschutzversichert, so sollten Sie jeden Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids von uns überprüfen lassen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Zeit Einspruch gegen den Bescheid einlegen lassen, so wird er rechtskräftig und Sie müssen zahlen. Oftmals führen jedoch bereits formelle Fehler der Ordnungshüter dazu, dass ein Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung nicht haltbar sind. Die Kosten der Überprüfung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie den Bescheid auch dann überprüfen lassen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass Sie entweder den Verstoß nicht begangen haben oder Ihnen das Buß- oder Verwarnungsgeld überzogen erscheint.

Bei einem Fahrverbot können wir unter Umständen bei der Behörde bewirken, dass das Fahrverbot gänzlich oder teilweise unter Erhöhung des Bußgeldes aufgehoben wird. Gerade bei Mandanten, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, ist eine Überprüfung von elementarer Bedeutung.

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