STRAFRECHT
Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Sie oder Ihr/e Kind/er werden von Ihrem/ Ihrer Partner/in misshandelt?
Sie werden von einem Stalker verfolgt und/ oder belästigt?
Sie haben ein ähnliches Problem? Dann sind Sie bei uns richtig!
Ein Strafverfahren stellt für die/den Beschuldigte/n und seine Familie eine hohe Belastung dar. Aufgrund weitreichender Folgen eines Strafverfahrens ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig um eine Strafverteidigung zu kümmern. Wenn eine Strafanzeige vorliegt entscheidet sich frühzeitig, ob eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann oder es zu einer Anklage und späteren Verurteilung kommt.
Sollten Sie Beschuldigte/r eines Strafverfahrens sein, sollten Sie zunächst von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und sich bei uns anwaltlichen Rat einholen. Als Rechtsanwälte können wir für Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nehmen und die Verteidigung vorbereiten.
Bei einer späteren Hauptverhandlung vertreten wir Sie anwaltlich als Wahlverteidigerin oder ggf. als Pflichtverteidigerin, sofern vom Gericht bestellt
Sie sind Opfer einer Straftat geworden und wissen nicht, ob Sie Strafanzeige erstatten sollen?
Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen den weiteren Verfahrensablauf.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Wege der Nebenklage Ihre Rechte im Prozess geltend zu machen.
Sollten Sie Opfer häuslicher Gewalt oder Stalkings sein, besteht die Möglichkeit, im Wege der einstweiligen Anordnung dagegen vorzugehen. Scheuen Sie sich nicht, unsere anwaltliche Hilfe zu suchen, um der Gewalt oder Belästigung ein Ende zu setzen. Nur wenn Sie sich konsequent zur Wehr setzen, kann die Gewalt dauerhaft beendet werden.