BAURECHT

Sie haben ein Haus gekauft?

Sie wollen bauen und brauchen Hilfe bei den Behördengängen?

Sie haben gebaut oder befinden sich noch in der Bauphase?

Sie sind mit den Leistungen Ihrer Handwerker unzufrieden?

Sie haben ein ähnliches Problem? Dann sind Sie bei uns richtig!

Zum Baurecht gehört auch das subjektive Recht, ein Grundstück zu bebauen. Die wesentlichen Elemente des Baurechts sind Nutzungsart und -maß. Baurecht kann sich nach dem BauGB aus einem qualifizierten Bebauungsplan, dem Einfügen in die Bebauung der Umgebung im Innenbereich oder verschiedenen Ausnahmetatbeständen für Bauvorhaben im Außenbereich ergeben. Baurecht ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Grundstücksrechtliche Aspekte sind im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, deren Abwicklung und insbesondere bei Fehlern der Abwicklung von Interesse. In diesen Zusammenhang fallen auch Schadensersatzansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln an der Immobilie, sowie Ansprüche auf Minderung wegen Mängeln.

Auch bei Fragen zu: Miteigentum, Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld sind wir Ihnen gerne behilflich.

Kompletten Artikel lesen 
   

Kompletten Artikel als PDF 

Wir sind für Sie da

Montag-Donnerstag
9:00-12:30 & 14:30-17:00 Uhr

Freitag
9:00-12:30 Uhr

So erreichen Sie uns

Telefon: 02521 - 8275030
Telefax: 02521 - 82750330

  info@kanzlei-beckum.de

Hier finden Sie unsere Kanzlei

Bürogemeinschaft
Dröge-Thülig & Kollegen

Elisabethstraße 7
59269 Beckum