KAUFRECHT

Sie haben ein Auto, eine Waschmaschine, eine Hose oder andere Artikel gekauft?

Sie sind mit dem Produkt unzufrieden?

Der Artikel hält nicht, was die Werbung verspricht oder ist schlichtweg unbrauchbar?

Oder möchten Sie eine größere Anschaffung machen und wissen nicht, welche Fallstricke der Vertrag birgt?

Sie haben ein ähnliches Problem? Dann sind Sie bei uns richtig!

Das Kaufrecht betrifft viele Ihrer täglichen Lebenssituationen und Gewohnheiten. Selbst beim Brötchenkauf schließen Sie einen Kaufvertrag ab.

Entscheidend für die Einordnung Ihrer rechtlichen Belange ist zunächst, ob Sie Verbraucher oder Kaufmann sind. Wegen der umfassenden Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr möchte ich mich hier auf den Verbrauchsgüterkauf konzentrieren.

Selbstverständlich vertrete ich Sie auch als Kaufmann umfassend in Ihren rechtlichen Belangen.

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INKASSO

Wir übernehmen auch den Einzug von Forderungen für Sie.

Oder haben Sie eine ungerechtfertigte Rechnung oder Mahnung erhalten?

Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen trägt der säumige Schuldner, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Zahlung in Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Hier hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht, d.h. ein Inkassounternehmen darf keine beliebig hohen Honorare fordern. Bei einer Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze, so dass diese Kosten vom Schuldner zu 100% zu übernehmen sind.

Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Forderungseinzug vorliegen, prüfen wir gerne für Sie. Sollten Sie eine ungerechtfertigte Rechnung oder Mahnung erhalten haben, so sind wir ebenfalls für Sie da!

Gerne übernehmen wir auch den Einzug von Forderungen für Sie, damit Sie sich wieder den wichtigen und schönen Dingen des Lebens widmen können!


Wir sind für Sie da

Montag-Donnerstag
9:00-12:30 & 14:30-17:00 Uhr

Freitag
9:00-12:30 Uhr

So erreichen Sie uns

Telefon: 02521 - 8275030
Telefax: 02521 - 82750330

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59269 Beckum