MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
(Wohn- und Geschäftsraummietrecht, WEG)
Unsere Kanzlei ist eingetragen auf:
Sie sind Mieter oder Vermieter – privat oder gewerblich?
Ihr Mieter zahlt keine Kaution, Nebenkostenabrechnung oder überhaupt keine Miete?
Sie haben Mängel oder Schäden in der Wohnung?
Sie wollen Ihrem Mieter kündigen, die Miete erhöhen oder modernisieren?
Sie haben von Ihrem Vermieter eine Mieterhöhung oder Kündigung erhalten?
Sie wollen eine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen?
Sie sind Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Verwalter und brauchen Hilfe?
Sie haben Ärger mit dem Nachbarn?
Sie haben Probleme mit dem Makler?
Sie haben ein ähnliches Problem? Dann sind Sie bei uns richtig!
Rechtsanwältin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, Nachbar-und Maklerrecht.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um das Miet- und WEG-Recht, wie z.B. Problemen mit anderen Wohnungseigentümern und/ oder dem Verwalter, mit Gewerbe- oder Wohnraumkündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Problemen am Gartenzaun oder dem Maklerauftrag, etc. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraum- und für das Geschäftsraummietrecht.
Als Mitglied der ARGE Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins bietet Rechtsanwältin Dröge-Thülig eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen.
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1. Mietrecht (Wohn- und Geschäftsraummietrecht)
Sie sind Mieter oder Vermieter?
Sie wollen eine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen oder brauchen Hilfe bei der Erstellung?
Sie haben Mängel in der Wohnung?
Sie sind Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Verwalter und brauchen Hilfe?
Sie haben eine ähnliche Frage und suchen kompetente Antworten? Dann sind Sie bei uns richtig!
Im Rahmen des Mietrechts stehen Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen, sowie Betriebskostenabrechnungen im Vordergrund. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraum- und für das Geschäftsraummietrecht.
Beratungsbedarf besteht insbesondere in Hinblick auf die zum 01.09.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform.
Referenz: Rechtsanwältin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Mietrecht bietet sie eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
2. Wohnungseigentumsrecht
Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.
Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Referenz: Rechtsanwältin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Auch zu dem Bereich WEG-Recht bietet sie eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen.
3. Grundstücksrecht
Grundstücksrechtliche Aspekte sind im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, deren Abwicklung und insbesondere bei Fehlern der Abwicklung von Interesse.
In diesen Zusammenhang fallen auch Schadensersatzansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln an der Immobilie, sowie Ansprüche auf Minderung wegen Mängeln.
Weiterhin stehen die folgenden Begriffe mit dem Grundstücksrecht im Zusammenhang:
- Miteigentum
- Dienstbarkeiten
- Grunddienstbarkeiten
- Nießbrauch
- beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
- Vorkaufsrecht
- Reallasten
- Hypothek
- Grundschuld
- und Rentenschuld.
Referenz: Auch das Grundstücksrecht ist ein Teilgebiet des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht. Rechtsanwältin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Auch zu dem Bereich Grundstücksrecht bietet sie eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen.
4. Maklerrecht
Im Zusammenhang mit dem Maklerrecht steht der Anspruch des Maklers auf seine Provision im Vordergrund. Zu klären sind hierbei das Entstehen des Anspruchs oder eine eventuelle Verwirkung.
Referenz: Das Maklerrecht ist ein Teilgebiet des Fachanwalts für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwältin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Maklerrecht bietet sie eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen.