Verkehrsrecht

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Das Verkehrsrecht ist in folgende Bereiche unterteilt:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z.B. Haftung bei Unfällen)und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  2. Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  3. Recht der Fahrerlaubnis

 

1. Sie hatten einen Verkehrsunfall ?

Wir beraten Sie umfassend und übernehmen die Abwicklung mit Gutachter, Werkstatt, Versicherungen und der gegnerischen Partei.

Sollten Sie nicht Unfallverursacher sein, so werden die Kosten für unsere Einschaltung in der Regel umfassend von dem Unfallverusacher übernommen. Mit der Abwicklung des Schadens haben Sie nicht mehr viel zu tun und können sich in Ruhe von dem Schock erholen und die Schadensregulierung abwarten.

Aber auch als Unfallverursacher benötigen Sie unsere Hilfe. Wir überprüfen, ob sich bereits aus der sogenannten "Betriebsgefahr" des (der) anderen am Unfall beteiligten Fahrzeug(e)s eine Mitschuld ergibt. In welcher Höhe Sie tatsächlich den Schaden zu tragen haben, wird mit unserer Hilfe ermittelt.

Sollten Sie verletzt worden sein, so übernehmen wir auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld und beraten Sie umfassend über Ihre Ansprüche und weitere Möglichkeiten.

 

2. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten ?

Sind Sie rechtschutzversichert, so sollten Sie jeden Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochennach Erhalt des Bescheids von uns überprüfen lassen. Die Frist ist eine Ausschlußfrist. Sollten Sie nciht innerhalb dieser Zeit Einspruch gegen den Bescheid einlegen lassen, so wird er rechtskräftig und Sie müssen zahlen. Oftmals führen jedoch bereits formelle Fehler der Ordnungshüter dazu, dass ein Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung nicht haltbar sind. Die Kosten der Überprüfung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.

Ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie den Bescheid auch dann überprüfen lassen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass Sie entweder den Verstoss nicht begangen haben oder Ihnen das Buß- oder Verwarnungsgeld überzogen erscheint.

 

 

3. Führerschein weg ?

Bei einem Fahrverbot können wir unter Umständen bei der Behörde bewirken, dass das Fahrverbot gänzlich oder teilweise unter Erhöhung des Bußgeldes aufgehoben wird. Gerade bei Mandanten, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, ist eine Überprüfung von elementarer Bedeutung.

 

Vom Verkehrsrecht zu unterscheiden ist das

Straßen- und Wegerecht.

Das Straßen- und Wegerechthat mit dem Verkehrsrecht eigentlich nichts zu tun. Das Straßen- und Wegerecht ist kein Verkehrsrecht, bestimmt es aber als ?Recht an der Straße? und gehört daher zum öffentlichen Recht.

Das Straßenrecht ist vorrangiges Recht, das im Regelfall Landesrecht ist (Straßengesetz), Bundesrecht nur im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesstraßen, Autobahnen). Es bestimmt die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung. Die Widmung sieht mehrere Gebrauchsformen vor: den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch, die öffentlichrechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständige Behörde ist stets der Straßenbaulastträger.

Das Straßenverkehrsrecht

(als ?Recht auf der Straße?) dagegen ist einerseits an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Andererseits findet es aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.

 

Welches Rechts bei Ihnen zur Anwendung kommt und welche Ansprüche Sie am erfolgversprechendsten durchsetzen bzw. abwehren können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Sollten Sie es wünschen, werden Mandate auch auschließlich auf dem "Fern"weg bearbeitet: via Telefon, Post, Internet oder Fax.

Sprechen Sie uns an !

Zu den einzelnen Rechtsgebieten: