Miet- und Wohnungseigentumsrecht

1. Mietrecht (Wohn- und Geschäftsraummietrecht)
Im Rahmen des Mietrechts stehen Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen, sowie Betriebskostenabrechnungen im Vordergrund. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraum-, wie für das Geschäftsraummietrecht.
Beratungsbedarf besteht insbesondere in Hinblick auf die zum 01.09.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform.
Referenz: RAin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Mietrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dröge-Thülig eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in derArbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
2. Wohnungseigentumsrecht
Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.
Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Referenz: RAin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Mietrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dröge-Thülig eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in derArbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
3. Grundstücksrecht
Grundstücksrechtliche Aspekte sind im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, deren Abwicklung und insbesondere bei Fehlern der Abwicklung von Interesse.
In diesen Zusammenhang fallen auch Schadensersatzansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln an der Immobilie, sowie Ansprüche auf Minderung wegen Mängeln.
Weiterhin stehen die folgenden Begriffe mit dem Grundstücksrecht im Zusammenhang:
Miteigentum, Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld.
Referenz: Auch ist das Grundstücksrecht ein Teilgebiet des Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. RAin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Mietrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dröge-Thülig eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
4. Maklerrecht
Im Zusammenhang mit dem Maklerrecht steht der Anspruch des Maklers auf seine Provision im Vordergrund. Zu klären sind hierbei das Entstehen des Anspruchs oder eine eventuelle Verwirkung.
Referenz: Das Maklerrecht ist ein Teilgebiet des Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. RAin Dröge-Thülig ist Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Mietrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dröge-Thülig eigene Seminare an, deren Termine Sie bitte direkt mit dem Büro absprechen. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.