Inkasso

Wir übernehmen den Einzug von Forderungen für Sie !
Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen muss der Schuldner tragen, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits in Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Hier hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht. Mit einem Inkassobetreibenden beliebig hohe Honorare zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, ist unzulässig.
Bei einer Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze, so dass diese Kosten vom Schuldner zu 100% zu übernehmen sind.
Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Forderungseinzug vorliegen, prüfen wir gerne für Sie.
Zu den einzelnen Rechtsgebieten: